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Nachweis der Rettungsfähigkeit in schulischen Bereich

Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Nach spätestens 4 Jahren muss eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Im Einzelnen müssen folgende Nachweise erbracht werden:


Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m

„Kleine Rettungsfähigkeit“:
• Deutsches Schwimmabzeichen - Bronze
• 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen
• eine Person schleppen
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können


Schwimmstätten mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m

• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen - Bronze
oder
„Große Rettungsfähigkeit“:

• Deutsches Schwimmabzeichen - Bronze
• von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
• ca. 10 m weit tauchen,
• Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich
aus diesen lösen,
• einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m
weit schleppen und an Land bringen und
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können


Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)

• Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber
• Kenntnis über Besonderheiten des Badeplatzes (Sichtverhältnisse, Strömung etc.)
• alle Schülerinnen und Schüler müssen im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze sein


Quelle: Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.11.2014

Kurse zur Rettungsfähigkeit


 

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